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für Nachhilfe & Unterricht | Hamburg
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Klasse/Niveau: 5. Semester : Studium
Inhalte de Modulhandbuchs,
1. Einführung in das Haushaltsrecht
• Begriff des Haushaltsrechts
• Rechtsquellen
• Haushaltskreislauf (Überblick)
2. Haushaltsplan
• Einzelpläne (mit Hinweis auf Gesamtplan)
• Darstellung der Kapitel, Titel und Titelgruppen
• Haushaltsvermerke und Erläuterungen
3. Inhalt des Haushaltsplans
• Haushaltsmittel (Einnahmen, Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen, Stellen)
• Haushaltsgrundsätze (insb. Wirtschaftlichkeit, sachliche und zeitliche Bindung, Bruttoprinzip,
Gesamtdeckung)
4. Aufstellung des Haushaltsplans
• Verfahren
• Erstellung von Beiträgen zum Voranschlag (unter Berücksichtigung der Haushaltsaufstellungsrichtlinien)
5. Verteilung der Haushaltsmittel
6. Vorläufige Haushaltsführung
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7. Ausführung des Haushaltsplans
• Bewirtschaftungsbefugnis (sachlich, persönlich)
• Bewirtschaftung der Haushaltsmittel (ohne Stellen)
8. Flexible Mittelbewirtschaftung
• Deckungsfähigkeit
• Übertragbarkeit, Ausgabereste
• Koppelung, Verstärkung
• dezentrale Budgetverantwortung
9. Nachforderungen von Haushaltsmitteln
Zu erwerbende Kompetenzen
Fachlich-inhaltliche und methodische Kompetenzen
Die Studierenden sind in der Lage,
• unter besonderer Einbeziehung der Budgetierung einen Haushaltsplan aufzustellen und zu
bearbeiten. Schwerpunkt ist die Planungsphase. Neben dem klassischen Haushaltsrecht sollen
die Ansätze zum produktorientierten Haushalt unter Einbeziehung betriebswirtschaftlicher Inhalte
beherrscht werden,
• den Begriff des Haushaltsrechts und die Rechtsgrundlagen zu interpretieren,
• den Haushaltskreislauf in den Grundzügen zu erläutern,
• die Haushaltsgrundsätze bei der Lösung von Fällen anzuwenden,
• die Nachforderung von Haushaltsmitteln zu erläutern,
• über- oder außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen abzuwickeln.
Sozial- und Selbstkompetenzen
Die Studierenden sind in der Lage,
• haushalts- und finanzwirtschaftliche Vorschriften anzuwenden und bei den Bürgerinnen und
Bürgern ein Verständnis für die durchzuführenden Leistungen und Aufgaben öffentlicher
Haushalte zu schaffen,
• wirtschaftliche Verhaltensweisen und haushaltsrechtliche Ansätze so zu vermitteln, dass sie
inhaltlich akzeptiert und nachvollzogen werden können.

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